Neumünster, 26.06.2025 – Die Bürgerfraktion hat für die Ratsversammlung am 22. Juli und vorberatende Ausschüsse einen umfassenden Antrag zum Thema „Schulbegleitung“ eingebracht. Es geht um die Eindämmung einer alarmierenden Kostenexplosion, die bislang weitgehend unterhalb der öffentlichen Wahrnehmung stattfindet:
Von 2021 bis 2024, also binnen nur vier Jahren, haben sich die Fallzahlen von Schulbegleitungen auf 282 verdoppelt und die Kosten auf knapp 6,7 Millionen € sogar verdreifacht. Im Gegensatz zu Schulbegleitungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (körperliche und geistige Behinderungen) muss die Stadt Schulbegleitungen nach dem SGB VIII fast komplett alleine bezahlen. Mit der exponentiellen Steigerungsrate ist dies für die desaströsen städtischen Finanzen ein Sprengsatz, den es zumindest dort zu entschärfen gilt, wo die Stadt über eigene Stellschrauben verfügt.
Fass ohne Boden
Tatsächlich haben wir mit zwei ausführlichen Anfragen sowie einer anschließenden Akteneinsicht Einblick in ein Fass ohne Boden genommen. Die dabei erlangten Informationen und Erkenntnisse haben uns veranlasst, den beigefügten umfassenden Antrag als konkreten Handlungsauftrag an die Verwaltung zu formulieren.
Wir halten diesen Auftrag für notwendig und geboten, da die Verwaltung selbst diese Entwicklung einfach hat geschehen lassen, ohne von sich aus in irgendeiner Weise initiativ zu werden und zur Schadensbegrenzung beizutragen. Einzelheiten können Sie bei Interesse der umfassenden Begründung entnehmen.
Sparpotential deutlich über 20 Prozent
Auch wenn das Sozialgesetzbuch VIII auf Bundesebene beschlossen worden ist und es einen daraus abgeleiteten Anspruch auf Schulbegleitung gibt, ist die Umsetzung selbst Sache der Kommune. Wir sehen trotz der dem Grunde nach pflichtigen Aufgabe in der Korrektur der Umsetzung einen erheblichen Spielraum, um die ausufernden Kosten zumindest zu begrenzen.
Gegenüber der jetzigen Praxis liegt das Einsparpotential unseres Antrages bei deutlich über 20 Prozent und mindestens anderthalb Millionen Euro, basierend auf den Zahlen von 2024.
Alleine diese Einsparung entspricht umgerechnet 10 Punkten beim Hebesatz für die Gewerbesteuer.
Jetzt liegt es an den anderen Fraktionen
Wir haben die anderen demokratischen Fraktionen in der Ratsversammlung seit einem Vierteljahr auf das Thema aufmerksam gemacht und auf dem Laufenden gehalten und sie nunmehr eingeladen, sich dem Antrag auch als Mitzeichner anzuschließen. Jegliche Verzögerung bei der Umsetzung unseres Antrages oder gar eine Ablehnung würde die Stadt und die Steuerzahler zu einem Schaden von weit über einhunderttausend Euro Monat für Monat, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2026/27 führen.
Dieser Antrag ist das Ergebnis einer monatelangen ausführlichen Recherche zu den Hintergründen der Kostenexplosion bei den Schulbegleitungen, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch VIII (seelische Behinderungen oder drohende seelische Behinderungen).
Wir bleiben sturmfest
Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserem Antrag und unseren Recherchen in ein Wespennest gestochen haben. Es handelt sich unserer Überzeugung nach um einen exemplarischen Fall, wie der Sozialstaat und seine Kosten zu Lasten aller Steuerzahler außer Kontrolle geraten sind. Wir wissen, dass wir deshalb mit heftigem Gegenwind der Soziallobby zu rechnen haben. Genauso wie in der Frage der Gewerbesteuer sind wir jedoch ausgesprochen sturmfest und lassen uns von Gegenwind nicht umwerfen, im Gegenteil.
Unser Motto ist „Wir schützen das Geld der Bürger“. Sie können sich darauf verlassen.
