Zum Inhalt springen
Startseite » Gesplitteter Grundsteuer-Hebesatz ist fair für alle Beteiligten

Gesplitteter Grundsteuer-Hebesatz ist fair für alle Beteiligten

Neumünster, 03.03.2025 – Die Ratsfraktion der Bürger für Neumünster hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Antrag auf gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer eingebracht, der von der Ratsversammlung dann auch mit großer Mehrheit beschlossen worden ist. Wir halten dies für die fairste mögliche Lösung für alle Beteiligten. Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, dass die handwerklich verunglückte Reform der Grundsteuer nicht nur in Gänze aufkommensneutral sein muss, sondern auch im Verhältnis der beiden Kategorien bzw. „Töpfe“ Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke.

Allerdings führt das für Schleswig-Holstein leider übernommene Bundesmodell zu einer enormen Unwucht in der Verteilung der Belastungen: Im Vergleich zum vorherigen Stand werden Wohnimmobilien gegenüber Nicht-Wohnimmobilien, zu denen hauptsächlich Gewerbegrundstücke gehören, erheblich benachteiligt. Der Grund sind unterschiedliche Bemessungsmaßstäbe: Wohnimmobilien werden jetzt nach dem Ertragswert bemessen, Gewerbeimmobilien hingegen nach dem Sachwert. Diese unterschiedliche Bemessungsgrundlage führt bei einem einheitlichen Hebesatz gegenüber der bisherigen Regelung zu eine deutlichen Bevorteilung von Gewerbeimmobilien zu Lasten von Wohnimmobilien. Diese Benachteiligung kann jedoch auf kommunaler Ebene durch unterschiedliche Hebesätze ausgeglichen werden. Von dieser Möglichkeit haben wir Gebrauch gemacht: Das Grundsteueraufkommen aller Wohnimmobilien bleibt gegenüber der bisherigen Regelung in der Summe gleich und ebenso dasjenige aller Nicht-Wohngrundstücke. Damit haben wir die versprochenen Aufkommensneutralität nicht nur insgesamt, sondern auch für die beiden Kategorien sichergestellt. Weder der eine Topf gewinnt, noch der andere. Wir halten dies für ausgesprochen fair für alle Beteiligten.

Wir haben also repariert, was wir in unserer Zuständigkeit reparieren konnten. Was wir auf Grund der Gesetzeslage nicht verhindern können ist jedoch, dass es innerhalb der beiden Töpfe jeweils Gewinner und Verlierer gibt. Es gibt Wohnimmobilien, für die eine höhere Grundsteuer fällig wird und andere, die weniger zahlen müssen. Exakt das gleiche gilt für Nicht-Wohngrundstücke, also auch Gewerbeimmobilien: Es gibt Gewerbebetriebe, die mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher, und andere, die weniger zahlen. Naturgemäß melden sich diejenigen zu Wort, die mehr zahlen müssen, und nicht diejenigen, die hocherfreut weniger zahlen. Das kann man subjektiv verstehen, aber man sollte es auch entsprechend  einordnen. Hier ist die Kommunalpolitik der falsche Adressat, der richtige wäre der Gesetzgeber.

Die Grundsteuer für Wohnimmobilien trifft übrigens nicht nur Eigentümer für selbstgenutzte Grundstücke, sondern auch die Mieter, da sie über die Nebenkosten weitergegeben werden kann.  Für die Unternehmen stellt die Grundsteuer hingegen eine Betriebsausgabe dar, die den steuerpflichtigen Gewinn mindert, also in vollem Umfang abgesetzt werden kann.“